Strategie- und Leistungsplanung

Strategische Leistungsplanung als Grundlage

Gesundheitswesen und Kliniklandschaften sind von einem permanenten Wandel und hohem Veränderungsdruck geprägt. Da die strategisch medizinische Planung für jede Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahme relevant ist, sollte daher ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden. Wir empfehlen einen mindestens 5 bis 10 Jahre umfassenden Planungshorizont, der bei geänderter Strategie entsprechend anzupassen und in der Zielplanung fortzuschreiben ist.

Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen und erarbeiten Sie mit den Fachleuten von PrograMed:

  • Welches medizinische Leistungsangebot besteht derzeit und welche medizinisch-organisatorische Strategie streben sie künftig an?
  • Welche Fachabteilungsstruktur ist dafür erforderlich?
  • Welche Diagnostik- und Funktionsbereiche werden in welcher Ausprägung entsprechend benötigt?
  • Wie sehen die Prognosen für die Entwicklung der Patientenzahlen, Verweildauern und der erlöswirksamen Faktoren in den einzelnen medizinischen Fachbereichen aus?
  • Welche interessanten ambulanten Angebote kann die Klinik machen, welche bauliche Strukturen wären dahingehend künftig anzupassen?
  • Welche Kooperationsmodelle bieten sich mit dem niedergelassenen Gesundheitsbereich und den Ver- und Entsorgungsstrukturen an und welche Auswirkungen haben diese auf die Klinikstruktur und auf die Gebäudeneutzung?
  • Stehen Planungen für In- oder Outsourcing an?
  • Wie sieht das nicht-medizinische Serviceangebot für die Patienten aus, bzw. wie soll es sich künftig entwickeln?
  • Welche sozialen Einrichtungen gibt es für die Belegschaft?
  • Gibt es sonstige Spezialitäten und Besonderheiten des Krankenhauses, die immer individuell bei einem Veränderungsprozess berücksichtigt werden müssen?


Unsere Kompetenz liegt in der Kenntnis der verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, den Schnittstellen, sowie dem Förderrecht der jeweiligen Bundesländer. Wir beraten und begleiten Sie unter Berücksichtigung von Krankenhausgesetz (KHG), Krankenhausplanungsrecht der Länder - selbstverständlich im Hinblick auf optimale Ausschöpfung der Investitionsfördermittel.

Bei Bedarf erweitern wir unser Team mit Spezialisten aus unserem Netzwerk.

Unsere Empfehlung: Binden Sie im Sinne eines strategisch günstigen Projekt- und Finanzierungsverlaufs die Förderbehörden frühzeitig ein.